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(Fortsetzung von Seite 4)
die direkte Finanzierung der Krisenstaaten sicherstellen. Dann sind Zinssätze von einem Prozent möglich. Die Finanzierung der Eurostaaten wäre dann der Willkür der privaten Finanzmärkte entzogen; Spekulanten und Rating-Agenturen ausgeschaltet.
Nur mit dieser grundlegenden Umsteuerung kann der europäische Vulkan wieder zur Ruhe gebracht werden.
Michael Schlecht, MdB - Chefvolkswirt der Fraktion und Gewerkschaftspolitischer Sprecher im Parteivorstand DIE LINKE - 12. Dezember 2011
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(Fortsetzung von Seite 9)
DKP), die Mitglieder der Groner WählerInnengemeinschaft (GRAL) sowie rd. 20 - 25 Einzelmitglieder die Mitgliedschaft der „Göttinger Linke".
Und der Erfolg gibt uns recht: Schon 2006 konnte die WählerInnengemeinschaft drei Mandate im Rat der Stadt, und je ein Mandat in den Ortsräten Geismar, Grone und Weende erreichen. Mit einer „roten Null", so haben wir nach den Kommunalwahlen 2011 gesagt, haben wir dieses Ergebnis im vergangenen Jahr halten können.
Neben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung als Organe der WählerInnengemeinschaft gibt es den kommunalpolitischen Arbeitskreis (kompolAK), der sich allerdings als gemeinsamer Arbeitskreis auch der Fraktion der Partei Die Linke. im Kreistag versteht. Dieser Arbeits
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kreis hat die Aufgabe, die Rats- bzw. Kreistagspolitik zu begleiten oder auch mitzuentwickeln. Den Mtgl. des Rates und des Kreistages dient er als Austauschgremium. Mitglieder des kompolAK begleiten - als interessierte Bürger - die Mandatsträger in den Ausschüssen, damit diese dort nicht nur auf sich allein angewiesen sind.
Der kompolAk wiederum bildet temporäre Arbeitsgruppen, wenn dies notwendig erscheint. Aktuell gibt es drei Arbeitsgruppen: Zum sog. Zukunftsvertrag, zur Regionsbildung und zur Entwicklung der Schulpolitik.
Fazit: Die WählerInnengemeinschaft Göttinger Linke ist eine gemeinsame Organisation der Mitglieder Partei Die Linke., der DKP, der GRAL und einiger weiterer, während die jeweiligen Parteien bzw. Organisationen gleichzeitig eigenständig weiterarbeiten.
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kommen. Also Menschen die am sog. Existenzminimum leben, deren Kinder für Klassenfahrten Kostenübernahmeanträge einreichen müssen, die an Kino- oder Freibadbesuchen der Freunde nicht teilnehmen können, deren Sportverein-Beitrag dir vom Leistungsträger überwiesen wird (soweit er 10 €/Monat nicht überschreitet), deren Kosten für Nachhilfe bei vom Lehrer bestätigten Leidensdruck übernommen wird, die in engen aber „angemessenen" Wohnungen in sozialen Brennpunkten leben, die in der Schule Ausgrenzung erfahren usw. Junge Menschen, deren Eltern oft unverschuldet aus dem Arbeitsprozess geraten sind, die seit Jahren mit viel zu wenig Geld auskommen müssen, ihre Würde verlieren oder verloren haben, weil ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft zunehmend verwehrt wird, die sich auch noch Anfeindungen ausgesetzt erleben müssen..
Kinder dieser Familien sollen in einer Jugendwerkstatt ausbildungsreif werden. Das Konzept der Jugendwerkstatt aber müsste überarbeitet werden, da neue, andere Jugendliche zu ihnen kommen:. Sie müssen oftmals zunächst lebenstüchtig werden, sie müssen begreifen, dass sie ein Anrecht auf Würde haben, dass es nicht ihr persönliches Versagen ist, was sie in diese Situation gebracht hat, sondern ein strukturelles Problem. Viele haben das Interesse an ihrer eigenen Laufbahn verloren, die Einsicht, zu den Verlierern zu gehören sitzt tief im Selbstbild verankert.
Die Sozialgesetzgebung wurde 2005 durch die Einführung der sog. Hartz IV-Gesetze entscheidend geändert. Sechs Jahre später nur sind in den Jugendwerkstätten alarmierende Folgen dieser Gesetzgebung zu beobachten. Weitere Kürzungen bei den Transferleitungen sind zu erwarten, welche Auswirkungen das wiederum haben wird, ist absehbar.
(es)
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Am 23. November fand in Braunschweig die jährliche Tagung der Jugendwerkstätten in Niedersachsen statt. Zunächst standen Neuerungen hinsichtlich verschiedener Formalia auf der Tagesordnung. Jedoch zeichnete sich in der Diskussion der Sozialpädagogen und Fachanleiter ein neuer Trend ab, der bisher eher als eine jeweils regionale Erscheinung wahrgenommen wurde, was sie aber offensichtlich nicht ist. Die Situation, in der sich die Jugendlichen beim Eintritt in die Jugendwerkstatt befinden, hat sich in den vergangenen zwei bis drei Jahren erheblich verschlechtert.Aufgabe der Jugendwerkstätten ist es, Jugendliche in einem Zeitraum von sechs bis max. 24 Monaten auf den ersten Ausbildungsmarkt vorzubereiten, in welchen sie dann idealerweise auch einmünden. In geschützter Umgebung sollen sie erste berufliche Fachkenntnisse erwerben, um für Ausbildungsbetriebe ein interessanter Bewerber zu werden.
Andere hatten bis dahin noch keine Berufsentscheidung getroffen und haben in der Jugendwerkstatt die Möglichkeit, Berufe kennen zu lernen (Klassiker sind Holz- und Metallwerkstatt, je nach Standort aber auch Küche, Hauswirtschaft, Schneiderei, Gärtnerei, Verkauf, Friseur usw.). Diese Aufgabe besteht auch heute noch so. Allerdings ist die Ausbildungsreife für die Jugendlichen in schier unerreichbare Ferne gerückt. So wurde in der Diskussion festgestellt, dass die Jugendlichen in ganz Niedersachsen mit sehr viel mehr und sehr viel schwierigeren Problemen in die Werkstätten kommen: Dabei sind Unpünktlichkeit, Unzuverlässigkeit, unangemessenes Verhalten schlechte schulische Leistungen schon immer vorhandene Probleme gewesen.Hinzu gekommen sind Probleme, für die ihnen keine Verantwortung gegeben werden kann und die sie allein nicht lösen können:
Entwicklungsbedingte Störungen der Wahr
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nehmung der Realität, ein besorgniserregend schlechter Gesundheitszustand, psychische Probleme bis hin zu Persönlichkeitsstörungen, Konflikte mit dem Gesetz, Desinteresse an der eigenen Zukunft etc. Häufig erleben Jugendliche von den Mitarbeitern in den Jugendwerkstätten erstmals Wertschätzung und Anerkennung, Hilfsangebote und tatsächliche Verbesserungen der Situation - was sie zuweilen stark verunsichert. Andere haben bereits von zu Hause aus ein Netz an Helfern: Einzelfallhilfe, Familienhilfe, Bewährungshilfe...
Was macht den Unterschied zu früher aus?
Junge Menschen unter 25 Jahren, die keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, befinden sich in zwei sog. - unterschiedlichen - Rechtskreisen: dem des SGB III (Bundesagentur für Arbeit) oder des SGB II (Grundsicherungsträger). Der Grund für die unterschiedliche Zuständigkeiten ist ein ganz einfacher: Jugendliche mit Eltern, die Arbeit haben, sind im SGB (Sozialgesetzbuch) III; Jugendliche aus dem Hartz IV - Bereich sind im SGB II Die Zuweisung zu den Jugendwerkstätten erfolgt durch den Träger der Grundsicherung (SGB II), auch die Bundesagentur für Arbeit (SGB III) darf zuweisen, tut es in der Praxis aber nicht.
Letztere verfügt zur Förderung ausbildungssuchender Menschen über das Instrument der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BVB). Allerdings erfahren jene, die die Zugangsvoraussetzungen der BVB nicht erfüllen, von der Agentur in der Regel keine Unterstützung und fallen mit Vollendung des 25. Lebensjahres in den Rechtskreis des SGB II (sprich: werden Hartzer!). Bis dahin müssen sie sich aus eigener Kraft oder mit Unterstützung der Eltern helfen. Somit werden den Jugendwerkstätten überwiegend junge Menschen zugewiesen, die aus dem Hartz IV-Bereich
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